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Wasserentnahme aus Gewässern verboten - trotz Regen gilt die Allgemeinverfügung

Die Auswirkungen der Klimaveränderungen zeigen sich dieses Jahr sehr deutlich. Nachdem es in der ersten Jahreshälfte schon unterdurchschnittliche Niederschlagsmengen gegeben hatte, blieb auch er Juni sehr trocken. Die Folgen sind an Bäumen, Wiesen, Feldern und nun auch an den oberirdischen Gewässern deutlich zu erkennen.

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Wegen der niedrigen Wasserstände in den Gewässern hat das Landratsamt Ludwigsburg mit einer Allgemeinverfügung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen oder Seen bis auf Weiteres verboten. Begrenzte Niederschläge, die zu einem kurzfristigen Anstieg der Wasserstände führen, bringen keine Trendwende. Ausgenommen vom Verbot sind nur wenige, explizit aufgeführte Gewässer im Landkreis, wie z. B. der Neckar, die noch ausreichend Wasser führen. Ausgenommen von dieser Regelung sind auch alle Wasserkraftanlagen, Wärmepumpenanlagen und sonstige Wassernutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten.

Für Steinheim bedeutet die Allgemeinverfügung das Verbot jeglicher Wasserentnahme an allen Gewässern, von der Murr über die Bottwar, bis zu den weiteren Bächen auf der Gemarkung, den beiden Wehrbachseen und dem Rohrbachtalweiher. Darunter fällt auch das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, das ansonsten über den Gemeingebrauch gestattet ist. Die Entnahme von Wasser mit elektrischen oder mechanischen Pumpen muss immer vorab durch das Landratsamt genehmigt werden. Bestehende Wasserentnahme-Erlaubnisse sind durch die Allgemeinverfügung befristet widerrufen.
Zum Schutz der Tiere und Pflanzen im See in der Gartenstadt Arkadien ist keine Wasserentnahme möglich.

Die Wassermenge in den oberirdischen Gewässern ist aktuell sehr gering. Dies wirkt sich negativ auf die Wassertemperaturen und auf die Sauerstoffversorgung und damit auch auf die Selbstreinigungskraft der Gewässer aus. Auch Gewässerabschnitte, die augenscheinlich noch einen höheren Wasserstand aufweisen, sind gefährdet. Für viele Tiere und Pflanzen, die auf den Lebensraum Gewässer angewiesen sind, ist diese Situation bedrohlich. Die Entnahme von Wasser aus den Gewässern verstärkt und beschleunigt diesen Vorgang.
Das Verbot soll dazu beitragen, dass sich die Gewässersituation möglichst nicht weiter verschlechtert und die Beibehaltung eines Mindestwasserabflusses zur Aufrechterhaltung der gewässerökologischen Funktionen gewährleistet wird.

Eine Steinheimer-Besonderheit ist der See in der Gartenstadt Arkadien. Offiziell ist er als Retentionsbecken ein technisches Bauwerk und kein Gewässer im Sinne der Allgemeinverfügung. Da sich in dem „Bauwerk“ aber unzählige Fische, Amphibien und Kleinlebewesen tummeln, untersagt die Stadtverwaltung dort zum Schutz der Tiere und Pflanzen jede Wasserentnahme.
Da das Entnahmeverbot eine Verschlechterung der gewässerökologischen Funktionen verhindern soll, wird gebeten, das Verbot im Interesse der wasserbewohnenden Tiere und Pflanzen einzuhalten.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Einhaltung der Allgemeinverfügung überwacht wird und Verstöße mit hohen Bußgeldern geahndet werden können.

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