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Neukalkulation der Friedhofsgebühren / Neufassung der Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Neckartenzlingen wurde zuletzt 2021/2022 an neue Bestattungsformen und Kostendeckungsgrade angepasst. Die aktuelle Gebührenkalkulation von Localservice (Juni 2025) wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen, ebenso die Verwendung eines modifizierten GPA-Berechnungsmodells. Trotz jährlicher Unterdeckungen von rund 100.000 € in den Jahren 2021–2023 verzichtet der Gemeinderat auf eine Kostenabdeckung im Zeitraum 2025–2029. Die Gebühren werden auf mindestens 40 % Kostendeckungsgrad festgesetzt und gerundet. Die neue Friedhofssatzung tritt am 1. September 2025 in Kraft.

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