Collagebild 1

Reinigung von Fahrzeugen

Die Autowäsche gehört für viele zum Alltag. Allerdings fällt hierbei unvermeidbar Waschwasser an, das mit umweltschädlichen Stoffen wie Reinigungsmitteln, Öl sowie Ruß und Schwermetallstäuben etc. belastet ist.
Gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes darf das verunreinigte Abwasser nicht ins Grundwasser gelangen. Es muss garantiert sein, dass das Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, ohne die Wasserqualität zu beeinträchtigen. Fahrzeuge dürfen demnach ausschließlich auf einer befestigten Fläche gereinigt werden, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Bußgeld verhängt werden.
Bitte waschen Sie Ihr Fahrzeug daher der Umwelt zuliebe in einer dafür vorgesehenen Waschanlage bzw. einen geeigneten Waschplatz. Dort ist eine umweltgerechte Aufbereitung gewährleistet.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt ist und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.