Grund- und Gewerbesteuer - Steuertermin 15.08.2025

Der nächste Fälligkeitstermin für die Grund- und Gewerbesteuer-vorauszahlung ist der 15. August 2025.
Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die der Gemeinde kein SEPA-Basislastschriftmandat („Einzugsermächtigung“) erteilt haben, diesen Termin einzuhalten, da wir bei verspäteter Zahlung gesetzlich verpflichtet sind, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Steuerschulden sind sogenannte Bringschulden, d. h. der
Zahlungseingang gilt nur dann als rechtzeitig erfolgt, wenn er spätestens am Fälligkeitstag auf einem Konto der Gemeinde gutgeschrieben ist. In diesem Zusammenhang ist der Tag der Auftragserteilung beim Bankinstitut unerheblich.

Falls uns ein SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt, ziehen wir den
fälligen Zahlungsbetrag rechtzeitig zum 15. August 2025 von Ihrem
Konto ein.

Weiterer wichtiger Hinweis zur Grundsteuer:
Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres
bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in
dem der Verkauf stattgefunden hat.

Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist
nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis
zwischen Verkäufer und Erwerber.

Anmeldung zur Hundesteuer
Die Hundebesitzer werden aufgefordert, alle bisher nicht angemeldetendrei Monate alten Hunde beim zuständigen Bürgermeisteramt umgehend anzumelden. Nach der Hundesteuersatzung ist hierzu jeder Hundebesitzer innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung verpflichtet. Verstöße gegen diese Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

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