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Waschbären im Siedlungsbereich

Waschbären haben in Wohngebieten längst einen Lebensraum gefunden. Schlafplätze auf Bühnen oder in Gartenhäusern sind keine Seltenheit mehr. Die meist nachtaktiven Tiere können auch in Hausgärten oder auf Terrassen bei der Nahrungssuche angetroffen werden.
Begegnungen mit Waschbären verlaufen in der Regel friedlich. In die Enge getrieben, kann dieses Wildtier jedoch trotzdem unberechenbar sein, wahren Sie deshalb lieber einen Sicherheitsabstand.

Damit es nicht soweit kommt, sollten folgende Tipps beachtet werden:
Bieten Sie ihm keine Nahrungsquellen, Haustiere sollten nicht im Freien gefüttert werden. Auch Igelfutter lockt Waschbären an. Entfernen Sie Fallobst oder reife Früchte, decken Sie Komposthaufen ab und entsorgen Sie dort keine Speisereste. Mülltonnen können vorsorglich gesichert werden, selbst ausgebrachtes Vogelfutter und Meisenknödel können für Waschbären eine Nahrungsquelle sein. Unter keinen Umständen die Waschbären direkt füttern!

Um einen Zugang in Gebäude zu verhindern, sollten Sie keine Aufstiegsmöglichkeiten wie Bäume und Sträucher oder Rankhilfen bieten, die bis ans Dach reichen. Mögliche Aufstiege an Fallrohren von Dachrinnen können Sie mit einem glatten Kletterschutz aus Blech oder Kunststoff versehen. Verschließen Sie mögliche Einstiegsöffnungen.

Die Tiere können durch Lärm und helles Licht wieder vertreiben werden. Bei allen Maßnahmen zur Vergrämung müssen die Aspekte des Tierschutzes berücksichtigt werden.
Wenn alle Versuche erfolglos geblieben sind, kann der Grundstückseigentümer bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises einen Antrag auf die Genehmigung der Fallenjagd im befriedeten Bezirk (Wohngebiet) stellen.
Der Antragsteller muss über einen Sachkundenachweis Fallenjagd verfügen, einen Jagdschein besitzen oder einen Jäger, oder Stadtjäger damit beauftragen.
Es ist jedoch ratsam, einen anerkannten Stadtjäger zu Rate zu ziehen. Dies sind die Fachpersonen die für diese Anforderungen besonders geschult und geprüft sind.
Die Jagdzeit für Waschbären ist aktuell vom 01. Juli bis zum 15. Februar.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen der Wildtierbeauftragte des Landratsamtes unter zur Verfügung.
Kontakt:
Email: [email protected]
Tel: 0711 3902-42717

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.