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Fahrverbot Zufahrt Schulhaus 3

Wie bereits in der Mai-Ausgabe des Kiebitz informiert wurde, ist der Parkplatz beim Schulhaus 3 ausschliesslich den Lehrpersonen der Schule Schötz zum Parkieren vorbehalten. Leider kam es immer häufiger vor, dass Elterntaxis diesen Parkplatz zum Aus-/Einladen der Schulkinder benutzten. Dies führte immer wieder zu gefährlichen Situationen beim Manövrieren. Um dieses Problem zu lösen, hat der Gemeinderat für die Zufahrt zum Schulhaus 3 ab der Luzernerstrasse ein Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder verfügt. Die Signale und Markierungen wurden vor den Sommerferien angebracht. Die Verfügung ist seither in Kraft.

Die Signalisation erfolgt mit dem Zusatz «ausgenommen Berechtigte». Die Berechtigten wurden vom Gemeinderat wie folgt festgelegt:

• Angestellte der Schule Schötz
• Hauswartteam der Schule Schötz
• Werkhofteam der Gemeinde Schötz
• Besucher der Bibliothek
• Lieferanten von Material für die Schule Schötz
• Mitglieder der Bildungskommission Schötz
• Mitglieder des Gemeinderates Schötz
• Teilnehmende von Elternabenden
• Vereinsmitglieder, welche an Proben/Vereinsanlässen auf dem Schulareal teilnehmen

Nachtrag 16.08.2025:
Die Gemeinde weist aufgrund einer Rückmeldung darauf hin, dass auch Privatparkplätze nicht für das Aus-/Einladen der Schulkinder benutzt werden dürfen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Schötz veröffentlicht.