Öffentliche Bekanntmachung: Rechtskräftiger Strassenplan Kantonsstrasse

Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat den folgenden Strassenplan gemäss Artikel 32 des Strassengesetzes erlassen. Der Strassenplan ist mittlerweile rechtskräftig. Die genehmigten Unterlagen können während der Auflagefrist von der Bevölkerung zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich.

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