Einwohnergemeinde Engelberg. Zonenplanänderung Wohnzone Ölberg

Die Fanger Architektur ersucht um Umzonung / Flächengleicher Abtausch zwischen der Naturschutzzone NS6 und der Wohnzone W2B auf den Parzellen Nrn. 461 und 462. Die Umzonung steht im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Aufstockung des bestehenden Wohnhauses auf der Parzelle Nr. 462. Um die Rahmenbedingungen für das Projekt zu schaffen sowie die angrenzende Naturschutzzone zu entlasten und aufzuwerten, wird ein flächengleicher Abtausch der beiden Zonen von je 223 m2 angestrebt.

Das Zonenplanänderungsgesuch wurde kantonal vorgeprüft, die öffentliche Mitwirkung gemäss Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz ist erfolgt. Gestützt auf das Baugesetz Art. 11 und die Verordnung zum Baugesetz Art. 6 wird die Zonenplanänderung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage dauert vom 21. August 2025 bis 22. September 2025. Während dieser Zeit können die entsprechenden Akten im Gemeindehaus, Dorfstrasse 1 (Anmeldung beim zentralen Schalter, 1. Stock), Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Einwohnergemeinde Engelberg einsehbar. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen.

Mit folgendem Link gelangen Sie zur Publikation auf der Homepage der Einwohnergemeinde Engelberg: https://www.gde-engelberg.ch/aktuellesinformationen/2540155

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Engelberg veröffentlicht.