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Revision Ortsplanung: Ausserordentliche Gemeindeversammlung

Nach den zwei öffentlichen Auflagen und der Durchführung aller Einsprache-Verhandlungen findet am 24. September 2025 um 19.30 Uhr im Saal vom Gasthof St. Mauritz die ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Genehmigung der Ortsplanungsrevision statt.

Die Abstimmungsfrage lautet:
Stimmen Sie der vorliegenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Ortsplanung) inkl. Festlegung Gewässerräume (exkl. Festlegung Gewässerräume entlang der Grossgewässer Wigger und Luthern) mit folgenden Unterlagen, unter gleichzeitiger Abweisung der nicht gütlich erledigten Einsprachen, zu?

• Zonenplan Siedlung und Landschaft
• Teilzonenplan Gewässerraum Siedlung und Landschaft
• Baulinienplan
• Bau- und Zonenreglement (BZR), inkl. Aufhebung folgender Sondernutzungspläne: Dorfmühle, Gläng, Kirchstrasse, Schmiedgasse, Altes Zivilschutzareal, Brönten, Chrüzmatte I, Chrüzmatte II, Fadenweg, Germatte, Hübeli, Hübelirain, Im Baumgarten, Im Weidli, Lörzigen D, Nebikerstrasse 22, 24, 26, Nebikerstrasse 25-29, Neubühl, Ohmstalerstrasse, Pintenmatte, Säntbach, Schleifrain, Schmiedgasse, Schützenmatte, Sonnrain, Sonnrain II und Unterdorfstrasse.

Im Rahmen der beiden öffentlichen Auflagen sind 34 Einsprachen bei der Gemeinde eingegangen. Bis auf sieben Einsprachen konnten alle gütlich erledigt werden (mit Einspracherückzug) oder diese sind aufgrund der Nichtausscheidung der Gewässerräume bei den Grossgewässern ausserhalb der Bauzonen sistiert. Von diesen sieben Einsprachen richten sich drei Einsprachen gegen nicht grundeigentümerverbindliche Inhalte des Zonenplans, namentlich gegen die Ausscheidung provisorischer Gewässerschutzareale sowie gegen den Verkehrskorridor Wiggertal. Diese Festlegungen sind nicht Teil der Ortsplanung, sondern kantonal definiert. Zu diesen Einsprachen wird daher ein «Nichteintreten» beantragt.

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, der Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Ortsplanung) der Gemeinde Schötz, inkl. Festlegung der Gewässerräume (ohne die Grossgewässer Wigger und Luthern), unter gleichzeitiger Abweisung der nicht gütlich erledigten Einsprachen an der ausserordentlichen Gemeinversammlung vom 24. September 2025, zuzustimmen.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird fristgerecht in alle Haushaltungen verschickt. Das komplette Dossier kann bei der Gemeindeverwaltung Schötz oder online unter https://www.schoetz.ch/de/aktuelles/Projekte-der-Gemeinde_Meldungen/OPR.php#anchor_455489dc eingesehen werden.

Der Gemeinderat freut sich über eine rege Teilnahme an der Gemeindeversammlung.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung lädt der Gemeinderat alle Anwesenden herzlich zum Apéro ein.

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