Ersatzwahl Gemeinderat, Änderung Wahlverfahren (Wahlgang 28.09.2025 entfällt)

Für die Ersatzwahl ist innert der gesetzten Frist kein Wahlvorschlag eingereicht worden.

Wird bis zum Einreichetermin für Wahlvorschläge keine gültige Kandidatur angemeldet, ist für den unbesetzt gebliebenen Sitz eine Ergänzungswahl nach den für die Hauptwahl geltenden Vorschriften durchzuführen (Art. 52 Abs. 2 und 3 Abstimmungsgesetz [AG; GDB 122.1]).

Gestützt darauf hat der Gemeinderat als Termin für die Ergänzungswahl den 30. November 2025 (eidgenös-sischer Abstimmungstermin) in Aussicht genommen. Der Wahlgang vom 28. September 2025 entfällt.

Der Wahltermin wird zu einem späteren Zeitpunkt definitiv festgelegt. Für die Ergänzungswahl werden als-dann separate Ausführungsbestimmungen erlassen und im Amtsblatt publiziert.

Lungern, 21. August 2025
Einwohnergemeinderat Lungern

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