Am 28. September 2025 ist Abstimmungssonntag
Anfang September sind die Abstimmungscouverts für die Abstimmung vom 28. September 2025 bei den Stimmberechtigten eingetroffen. Über folgende Vorlagen wird abgestimmt:
🔹 Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
🔹 Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)
Haben Sie sich Ihre Meinung zu den Vorlagen bereits gebildet? Dann freuen wir uns, wenn Sie diese mittels Stimmabgabe in das Abstimmungsresultat einfliessen lassen.
Sind Sie noch unsicher und benötigen Informationen?
📰 In der Botschaft, welche im Abstimmungscouvert enthalten ist, finden Sie schriftliche Informationen.
🎞️ In den Informationsfilmen (auch in Gebärdensprache) werden die Vorlagen mündlich und visuell dargestellt. Diese sind veröffentlicht unter https://www.lu.ch/verwaltung/JSD/wahlen_abstimmungen/Abstimmungen_2025/28_September
📑Die Parteien informieren oftmals ebenfalls über die Vorlagen und tun ihre Abstimmungsparole kund, sei es im Kiebitz, via Flugblatt oder online.
Informationen zur Stimmabgabe
🗳️ Die persönliche Stimmabgabe an der Urne, Gemeindehaus Schötz, kann am Sonntag, 28. September 2025, von 10.00 bis 10.30 Uhr vorgenommen werden.
✉️ Die briefliche Stimmabgabe ist per Post, Schalter oder Briefkasten der Gemeindekanzlei möglich.
📯 Beachten Sie, dass die Stimmabgabe per Post rechtzeitig zu erfolgen hat. Die Post wird das Abstimmungskuvert ohne Briefmarke als B-Post an die Gemeindekanzlei zustellen.
📮 Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindekanzlei erfolgt am 28. September 2025 um 10.30 Uhr.
Bildquelle: Norbert Bossart