Doppelte Wahlzettel versendet

Leider ist es beim Druck der Wahlunterlagen zu einem Fehler gekommen - dafür bitten wir um Entschuldigung.

Der Wahlzettel für die Wahl der Mitglieder der Finanzkommission und der Wahlzettel für die Wahl der Ersatz-Mitglieder des Wahlbüros wurden doppelt gedruckt.

Damit Ihre Wahlabgabe am 28. September 2025 gültig ist, dürfen Sie nur jeweils den oberen Teil des Wahlzettels ausfüllen. Den unteren Teil können Sie abschneiden oder einfach leer lassen.
Sollten Sie den Wahlzettel doppelt ausfüllen, wird Ihre Stimmabgabe vom Wahlbüro als ungültig erklärt.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne bei der Gemeindekanzlei unter 062 888 30 40 oder [email protected] melden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Schafisheim veröffentlicht.