Revision Schutzverordnung Landschaft – Start der öffentlichen Mitwirkung

Gemeinderatssitzung 8. September 2025 – Die Politische Gemeinde Weesen startet Mitte September 2025 die öffentliche Mitwirkung zur Revision der Schutzverordnung Landschaft. Mit der Revision werden die seit 1997 geltenden Bestimmungen grundlegend überarbeitet und an die heutigen rechtlichen und fachlichen Anforderungen angepasst.
Die Revision wurde von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Suisseplan Ingenieure AG erarbeitet. Sie umfasst das Schutzverordnungsreglement, den Schutzverordnungsplan im Massstab 1:5000 sowie den Planungsbericht. Alle Schutzobjekte wurden überprüft, neue aufgenommen und nicht mehr relevante Festlegungen entlassen. Ziel der Schutzverordnung, Teil Landschaft, ist es, wertvolle Landschafts- und Naturräume langfristig zu sichern und zugleich Rechtssicherheit für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter zu schaffen.

Wichtige Neuerungen:

Aufnahme des Lebensraums Linthwerk mit Pflegeplan
Erfassung eines Biotops sowie eines überregionalen Wildtierkorridors
Aktualisierung von Landschaftsschutzgebieten und Kerngebieten
Anpassung der Schutzbestimmungen an heutige Gesetze und Inventare

Mitwirkung für Bevölkerung und Nachbargemeinden

Die Mitwirkung startet am 18. September 2025, dauert 30 Tage und erfolgt über die Plattform www.mitwirken-weesen.ch. Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus öffentlich auf.

Betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie die Nachbargemeinden Schänis, Amden und Glarus Nord und weitere interessierte Personen sind eingeladen, sich einzubringen.
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Weesen veröffentlicht.