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Medienmitteilung Männedorf erfüllt die Anforderungen an die Lohngleichheit

Die Gemeinde Männedorf setzt sich für faire Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ein. Eine externe Überprüfung des Lohnsystems bestätigte, dass vergleichbare Arbeit vergleichbar entlöhnt wird – unabhängig vom Geschlecht.

Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet Betriebe mit 100 und mehr Arbeitnehmenden betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Die Analysen sollen dabei helfen, die im Gleichstellungsgesetz vorgeschriebene Lohngleichheit umzusetzen und Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verhindern.

Die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frau und Mann ist in der Gemeinde Männedorf als zukunftsorientierte und attraktive Arbeitgeberin fest verankert. Funktionen werden mittels Funktionsanalyse aufgrund des Anforderungsprofils in unterschiedliche Lohnklassen eingereiht. Das Geschlecht wird bei der Einreihung nicht berücksichtigt, wodurch der Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" sichergestellt wird.

Die Lohngleichheitsanalyse der Gemeinde Männedorf
Die Gemeinde Männedorf hat mithilfe des Lohngleichheitsinstruments des Bundes eine Überprüfung der Lohngleichheit zwischen den weiblichen und männlichen Angestellten durchgeführt. Eine unabhängige Revisionsstelle überprüfte und bestätigte die Analyse formell.

Die Analyse umfasste alle Lohnbestandteile von 225 Mitarbeitenden (Schule und Gemeindeverwaltung, exkl. Volksschullehrpersonen). Eine Herausforderung war insbesondere, die sehr differenzierte Einreihung der 125 unterschiedlichen Funktionen in lediglich vier Kompetenzniveaus zu überführen. Unter Berücksichtigung der persönlichen Qualifikationsmerkale (Ausbildung, Dienstalter und potenzielle Erwerbserfahrung) und den arbeitsplatzbezogenen Faktoren (betriebliches Kompetenzniveau und berufliche Stellung) ergab sich eine geschlechtsspezifische Lohndifferenz von 3.0 %. Dies bedeutet, dass zwischen Frauen und Männern gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht und die Toleranzschwelle des Bundes von 5.0 % eingehalten wird.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Aus dem Gemeindehaus veröffentlicht.