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Unterstützung des Artenreichtums durch Staudenbeete

Steingärten oder Staudenbeete können wertvolle Refugien für darauf spezialisierte Tiere bilden und damit den Erhalt der Biodiversität fördern. Spätestens nach dem Vollzug des Verbots von Schottergärten nach § 21a Naturschutzgesetz (NatSchG) fragen sich viele, wodurch sich zum Beispiel Staudenbeete von Schottergärten abgrenzen.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat hierfür eine Negativabgrenzung definiert, wann es sich trotz der Verwendung mineralischer Materialien nicht um einen nach § 21a NatSchG verbotenen Schottergarten handelt.

Dies ist der Fall bei

1. der Herstellung eines fachgerechten Lebensbereichs Alpinum/Steingarten oder
2. einer Kies-/Splittmulchung bis zur Korngröße 16 mm (bei speziellen Pflanzungen wird auch eine Körnung bis 32 mm eingesetzt), bei der keine Trennlage (wasserundurchlässig/wurzelfest) verwendet wird. Ziel der Mulchung ist es, den Boden abzumagern oder die Verdunstung zu reduzieren. Die Pflanzung muss grundsätzlich der Fläche ein Gepräge geben. Dies ist gegeben bei einer Begrünung mit einem gleichmäßigen Bestand in Wuchs und Verteilung und einer Bodendeckung von mindestens 70 %.

Auf dem Übersichtsbild und im Anhang sind zwei Staudenbeete abgebildet, die eine artenreiche Alternative zu Schottergärten darstellen. Das Foto im Anhang zeigt ein Staudenbeet kurz nach der Pflanzung. Das Staudenbeet auf dem Übersichtsbild ist bereits ca. ein Jahr alt.

Eine entsprechende Broschüre zum Thema „Grüne Gartenvielfalt“ erhalten Sie beim Fachbereich IV - Umwelt und Stadtentwicklung, Kußmaulstraße 3 in Söllingen.

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