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Hessen vereinfacht Förderungen im Ehrenamt

Die Hessische Landesregierung hat im Juli die neue Förderrichtlinie für das Programm #deinehrenamt vorgestellt, für das jährlich 500.000 Euro bereitgestellt werden. Ziel der neuen Förderrichtlinie war es, eine für das Ehrenamt und die Engagierten vereinfachte und unbürokratische Version der im Dezember 2024 ausgelaufenen Richtlinie "gemeinsam-aktiv" aufzulegen.

Die neue Version der Förderrichtlinie umfasst unter anderem folgende Änderungen:
- Förderungen bis zu 30.000 Euro,
- Förderung von Vereinsjubiläen,
- Förderung von Projekten, die die Zukunftsfähigkeit der eigenen Organisation zum Ziel haben,
- Förderung von Projekten, die Menschen an das Ehrenamt heranführen, die bisher unterrepräsentiert sind,
- private Initiativen sind antragsberechtigt,
- die Antragsstellung erfolgt online,
- mit Antragstellung darf mit dem Projekt begonnen werden,
- Förderungen bis zu 1.000 Euro werden unmittelbar ausgezahlt, ein Mittelabruf ist nicht mehr nötig und nur die Vorlage einer Empfangsbestätigung ist erforderlich - es bedarf keines Verwendungsnachweises mehr - das entlastet vor allem kleinere Projekte.

Einen Antrag können gemeinnützige Organisationen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Freiwilligenagenturen, Unternehmen und private Initiativen in ganz Hessen stellen. Gefördert werden Maßnahmen zur Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen, der Erfahrungsaustausch, Vereinsjubiläen, Projekte zur Zukunftsfähigkeit von Organisationen sowie Initiativen, die Menschen für das Ehrenamt begeistern, die bisher weniger vertreten sind. Pro Organisation können bis zu 30.000 Euro beantragt werden.

Alle Informationen sowie den Antrag finden Interessierte online unter https://www.deinehremat.de/foerderprogramme

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Battenberg (Eder) - Aktuelle Informationen veröffentlicht.