Maskentragpflicht ab der 5. Klasse, ab Montag, 6. September 2021
Ab kommendem Montag, 6. September2021, gilt für die Lernenden der 5. und 6. Primarklassen, die Lernenden der Sekundarschule, für alle Lehrpersonen sowie für alle Mitarbeitenden der Schulen und für externe Personen wieder eine generelle Maskentragpflicht in den Innenräumen der Schulen.
Auch beim Singen und im Sportunterricht muss in Innenräumen wieder eine Maske getragen werden. Zudem sind Kontaktsportarten nicht mehr erlaubt. Die Maskentragpflicht gilt auch für geimpfte Personen, so wie dies im öffentlichen Verkehr der Fall ist.
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