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🚨 CORONA - Landkreis erlässt Allgemeinverfügung ab dem 04.09.2021

🚨 CORONA - Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

📆 03.09.2021

⚠️ Aufgrund gestiegener Inzidenzwerte im Landkreis sieht sich der Landkreis gezwungen eine Allgemeinverfügung zur Pandemieeindämmung zu erlassen. Sie tritt am 04.09.2021, 00:00 h in Kraft und ist bis 16.09.2021, 23:59 h befristet.

Rechtliche Grundlage sind die derzeit gültige Coronaschutzverordnung sowie das Eskalationskonzept des Landes Hessen (www.hessen.de).

📖 Zusammenfassung:

Abweichend von bzw. ergänzend zu den Bestimmungen der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoSchuV) des Landes Hessen vom 22. Juni 2021 in der ab 19. August 2021 geltenden Fassung wird für das Gebiet des Landkreises Waldeck-Frankenberg angeordnet:

1. Ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV ist zu führen

a) zum Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten nach § 16 Abs. 1 CoSchuV, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen, sowie bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumlichkeiten,

b) zum Einlass zu Besuchszwecken in Einrichtungen der Behindertenhilfe,

c) zum Einlass als Gast in innenliegende Publikumsbereiche gastronomischer Einrichtungen (außer für Betriebsangehörige in Betriebskantinen),

d) zum Einlass als Gast in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zum Aufenthalt als Gast in Wettvermittlungsstellen,

e) zum Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen), soweit es sich nicht um Spitzen- und Profisport handelt,

f) für Gäste bei Aufenthalten in Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen bei der Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche sowie

g) für Kundinnen und Kunden bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen.

Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren.

2. Abweichend von § 16 Abs. 1 CoSchuV sind Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangebote nach § 16 Abs. 1 CoSchuV, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen, nur zulässig, wenn in geschlossenen Räumen die Teilnehmerzahl 250 und im Freien 500 nicht übersteigt oder durch den Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg auf entsprechenden Antrag hin ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der übrigen Voraussetzungen gestattet wird; geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung werden bei der Teilnehmerzahl nicht eingerechnet. § 16 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 CoSchuV bleiben unberührt. Entsprechendes gilt für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.

3. In jedweder Gedrängesituation, insbesondere beim Einlass oder in Warteschlangen, ist eine medizinische Maske im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 CoSchuV zu tragen. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren sowie für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können.

4. Vorliegende Allgemeinverfügung tritt am 4. September 2021 (0:00 Uhr) in Kraft. Sie tritt außer Kraft mit Ablauf des 16. September 2021.

Die ausführliche Begründung ist der Anlage zu entnehmen.

🎯 Bewertung:
😷 Nach Angaben des Kreises kam es bisher kaum zu Impfdurchbrüchen bei Geimpften. Die Auswertung der vorliegenden Informationen lässt den klaren Schluss zu, dass es sich bei diesem Anstieg um eine "Epidemie der Ungeimpften" handelt.

👉 Die Bedeutung eines vollständigen Impfschutzes wird so noch einmal deutlich.

📆 Noch ist das Impfzentrum für Erstimpfungen am 04. u. 06.09.2021 geöffnet. Impfungen ab 12 Jahren sind ohne Termin möglich.

👨‍👩‍👧‍👦 Darüber hinaus wird morgen noch einmal ein Beratungstag mit Impfmöglichkeit für 12 - 17 Jährige angeboten. Weitere ausführliche Informationen sind auf folgender Seite der Ständigen Impfkommission nachzulesen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html .

📊 Im beigefügten Bild wird das Risiko dieser Altersgruppe am Coronavirus und seinen Langzeitfolgen zu erkranken sichtbar. Dies unterstützt vielleicht bei der Entscheidungsfindung.

💉 Die Durchführung der Auffrischungsimpfung (3. Impfung) für bestimmte Personenkreise im Landkreis wird gegenwärtig geklärt.

#HatzfeldBleibtBesonnen ☘🌞

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Hatzfeld (Eder) - Aktuelle Information veröffentlicht.