Verzierung Wahlplakate
Wir bedanken uns für die schönen Kopfbedeckungen, weisen aber auf Folgendes hin:
Wahlplakate sind ein zentraler Bestandteil des demokratischen Prozesses und dienen dazu, die Bevölkerung über politische Positionen und Kandidierende zu informieren. Die Zerstörung oder Schändung dieser Plakate greift nicht nur in die Meinungs- und Redefreiheit ein, sondern stellt auch eine Sachbeschädigung dar. Sachbeschädigung ist gemäß Schweizer Strafrecht (§144 StGB) eine strafbare Handlung, die im schlimmsten Fall eine Strafanzeige und entsprechende Sanktionen nach sich ziehen kann. Diese können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig vom Ausmaß des Schadens.
Es ist nachvollziehbar, dass politische Inhalte polarisieren und Emotionen wecken. Doch in einer demokratischen Gesellschaft sollten Meinungsverschiedenheiten durch Dialog und Debatte gelöst werden – nicht durch Vandalismus. Jeder hat das Recht, sich im Wahlkampf zu äußern, aber ebenso die Pflicht, den politischen Diskurs mit Respekt zu führen.
Wer Wahlplakate beschädigt, schadet nicht nur der betroffenen Partei, sondern untergräbt auch den demokratischen Diskurs und missachtet die Grundwerte der freien Meinungsäußerung. Deshalb sollten solche Taten nicht bagatellisiert werden, sondern mit der gebotenen rechtlichen Konsequenz verfolgt werden, was wir uns vorbehalten.