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NABU fordert mehr Rücksicht auf den Artenschutz Regionalpläne für Windenergie

NABU SCHLESWIG-HOLSTEIN -- PRESSEMITTEILUNG | NR. 22/2025 | 8. Oktober 2025
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Natur- und Artenschutz / Windenergie

NABU fordert mehr Rücksicht auf den Artenschutz
Regionalpläne für Windenergie
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Kiel/Neumünster: Am 8. Oktober 2025 endete das Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf der drei Regionalpläne Windenergie. Der NABU hat kritisch-konstruktiv dazu Stellung genommen. Denn die bundesrechtliche Vorgabe, 3,4 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie bereitzustellen, führt zu erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft. Am schwerwiegendsten betroffen werden die als besonders kollisionsgefährdeten Großvogelarten Seeadler und Rotmilan sowie der Vogelzug sein, aber auch Fledermäuse. Zugleich aber erkennt der NABU das Bemühen der Landesregierung an, den Artenschutz sorgfältig und ernsthaft in der Prüfung berücksichtigt zu haben.
Es ist ein Dilemma: Schleswig-Holstein ist wegen der überdurchschnittlichen Windhöffigkeit besonders gut für den Ausbau der Windenergie geeignet. Zugleich kreuzen sich im Land zwischen den Meeren mehrere Vogelzugrouten von internationaler Bedeutung, die durch Windenergieanlagen erheblich gefährdet werden. Wie kann das Land also die Bundesvorgaben für den weiteren Zubau von Windenergie umsetzen?
Die Analyse der Entwürfe für die drei Regionalpläne Wind zeigt, dass verschiedene Vorranggebiete die artspezifischen Mindestabstände zu den Brutstätten unterschreiten. Das Land hatte bereits zugelassen, dass die Abstände zu Horsten von Seeadlern von 3.000 m auf 2.000 m verkürzt werden dürfen. 19 der nun geplanten Vorranggebiete unterschreiten sogar diese 2.000-m-Marke. Damit wird dort das Tötungsrisiko für die Brutvögel und ihre Jungen deutlich erhöht. Ähnlich verhält es sich beim Rotmilan: 40 Vorranggebiete unterschreiten den Mindestabstand von 1.200 m (vormals 1.500 m). Beim Weißstorch sind es 16 Vorranggebiete.
Besondere Aufmerksamkeit verdient auch der extrem seltene Schwarzstorch. Der ohnehin zu geringe Mindestabstand von 2.000 m (vormals 3.000 m) wird von zwei Vorranggebieten unterschritten. Auf den ersten Blick nicht viel. Bedenkt man aber, dass es in Schleswig-Holstein insgesamt nur sieben Brutpaare mit zuletzt nur drei erfolgreichen Bruten gibt, wird deutlich, wie schwer dieser Verstoß wiegt. Immerhin aber sieht Schleswig-Holstein überhaupt einen Schutz des Schwarzstorches vor. Nach den Vorgaben des Bundes dürften Windenergieanlagen sogar direkt neben den Brutplätzen errichtet werden.
Zudem durchbrechen etliche Vorranggebiete wichtige Vogelzugachsen. Dieser Konflikt betrifft insbesondere Fehmarn. Dort steht bereits eine Phalanx an Rotoren den zigtausenden aus Skandinavien stammenden Vögeln (und Fledermäusen) entgegen, die schon jetzt mit den relativ niedrigen Anlagen zahlreiche Opfer fordert. Weil die Höhenbegrenzung bundesrechtlich aufgehoben worden ist, werden die Fehmaraner Anlagen auf doppelte Höhe repowert werden können. Eine fatale Zukunft für Deutschlands bedeutendste Vogelzugroute!
Trotz aller Probleme ist anzuerkennen, dass sich die Landesregierung bemüht hat, die einzelnen Flächen sorgfältig auf ihre tatsächliche Eignung zu prüfen. So wird der größte Teil der sogenannten Potenzialflächen für nicht geeignet befunden. Bei der Prüfung ist der Artenschutz durchaus nicht ohne Bedeutung geblieben. Gerade in Gebieten, in denen bereits Windenergieanlagen vorhanden sind, muss der Artenschutz jedoch noch stärker berücksichtigt werden. Wenn bestehende Anlagen in den kommenden Jahren erneuert und damit regelmäßig auch vergrößert werden („Repowering“), wird die Bedrohungslage für den Artenschutz zunehmen. Hier braucht es Nachbesserung.
Der NABU fordert, im 2. Entwurf mehr Rücksicht auf die Artenschutzbelange zu nehmen. Denn Klimaschutz darf nicht die Biodiversitätskrise anheizen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe NABU SE veröffentlicht.