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Abräumung Reihengräber 2026

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auf den Friedhöfen der Stadt St. Georgen Reihengräber abgeräumt werden, deren Liegezeiten bereits abgelaufen sind. Es handelt sich dabei um Reihengräber der Bestattungsjahre 2000 bis Ende März 2001.

Da nur ein Teil der auf den einzelnen Grabfeldern befindlichen Reihengräber betroffen sind, wird ausdrücklich auf die entsprechende Beschilderung bei diesen Gräbern hingewiesen.

Die von der Abräumung betroffenen Gräber befinden sich auf den nachstehend genannten Friedhöfen:

- Waldfriedhof: Feld G und Feld I
- Friedhof Peterzell: Feld V
- Friedhof Langenschiltach: Feld E und Feld F

Grabstellen, die bis zum 1. April 2026 von den Angehörigen nicht eingeebnet worden sind, werden von der Stadt abgeräumt. Ein Anspruch auf Überlassung der abgeräumten Grabmale, Grabausstattungen und Pflanzen besteht dann nicht mehr.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur die Angehörigen der Verstorbenen berechtigt sind, Grabmale, Grabausstattungen und Pflanzen zu entfernen.

Die auf diesen Grabfeldern befindlichen Wahlgräber sind von der Abräumung nicht betroffen.

Auskunft erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 07724/87138 oder 07724/87149.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.