Maskenpflicht im Wahllokal
Die Wählerinnen und Wähler zu den Kommunalwahlen am kommenden Sonntag im Flecken Bovenden haben beim Betreten des Wahllokales eine medizinische Maske oder eine FFP 2 Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Dies gilt auch für Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter. Ausnahmen sind in der Corona-Landesverordnung geregelt.
Ferner haben Sie sich vor Betreten des Wahlraumes die Hände zu desinfizieren. Entsprechende Möglichkeiten sind am Eingang vorhanden.
Halten Sie Abstand von mind. 1.50 m zu weiteren Personen.
Keine Anwendung bei den Wahlen findet die 3G-Regel, sofern deren Anwendung bis zum Wahltag per Allgemeinverfügung festgestellt würde. Das heißt auch Personen die nicht geimpft, genesen oder getestet sind, können ihr Wahlrecht auf jeden Fall ausüben. Das ist in der Corona-Landesverordnung ausdrücklich festgestellt.