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Parkregeln Parkplatz Hauptstraße

Die Stadtverwaltung erhält in letzter Zeit häufiger Fragen zum privat betriebenen Parkplatz zwischen der Sparkasse, der Volksbank und der Apotheke in der Hauptstraße.

Wichtig: Dieser Parkplatz gehört einem privaten Eigentümer. Er wird durch den Parkdienstleister „EasyPark“ betrieben, d.h. die Parkplätze werden nicht durch die Stadtverwaltung bewirtschaftet oder kontrolliert. Das bedeutet:

🚗 Auf diesem Parkplatz gelten nicht die Regelungen der öffentlichen innerstädtischen Parkmöglichkeiten (Parkscheibe, Zeitbegrenzung)

🅿️ Das Parken ist dort kostenpflichtig und ausschließlich mit der App „EasyPark“ möglich. Der Parkvorgang muss zu Beginn über die App gestartet werden.

Weitere Informationen erhaltet ihr über die Hinweistafel am Parkplatz und die „EasyPark“-App.

💡 Einen Plan mit allen kostenlosen städtischen Parkflächen, auf denen die Parkscheiben-Regelung mit Zeitbegrenzung gilt, findet ihr auf www.st-georgen.de/lage.

Aktuell ist die Parkzeitbegrenzung auf den städtischen Parkflächen bis vsl. zum 30. November vorübergehend aufgehoben. Grund sind die kurzzeitige Schließung des Parkhauses wegen Nachbesserungsarbeiten und die Bauarbeiten in der Gerwigstraße. Voraussichtlich ab dem 1. Dezember werden die Parkzeitbegrenzungen wieder in Kraft gesetzt. (Meldung vom 17.10.2025: https://www.st-georgen.de/nachrichten/Voruebergehende-Aufhebung-der-Parkzonen-bis-30-November-2025-article4337)

Außerdem steht für zeitlich unbegrenztes Parken ab ca. 3. November wieder das rundum sanierte Parkhaus Stadtmitte zur Verfügung. Parkgebühren sind hier lediglich 50 Cent pro 30 Minuten tagsüber und 50 Cent je Stunde ab 18.00 Uhr.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.