Die Gemeinde sucht zum 01.05.2026 eine Schiedsperson
Die Gemeinde Havixbeck sucht zum 01.05.2026 eine Schiedsperson (m/w/d)
In jeder Gemeinde soll zur Schlichtung privatrechtlicher Streitigkeiten (teilweise zwingend vorlaufend vor zivilgerichtlichen Verfahren) eine Schiedsperson einschl. Stellvertretung zur Verfügung stehen. Die Eignung der Schiedsperson für das Schiedsamt ergibt sich aus §2 Schiedsamtsgesetz (SchAG NRW). Daraus ergeben sich u.a. folgende Voraussetzungen:
➢ Eignung für das Amt aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten
➢ Wohnsitz in der Gemeinde Havixbeck
➢ Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
Schiedsperson kann / soll gem. §2 SchAG NRW nicht sein, wer:
➢ unter Betreuung steht
➢ das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
➢ das 75. Lebensjahr vollendet hat
Gemäß §3 SchAG NRW sind Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht.
Die Wahl der Schiedsperson erfolgt zunächst für 5 Jahre. Es handelt sich um ein Ehrenamt.
Wer kann sich vorstellen, sich zu engagieren und dieses wichtige Amt zu übernehmen?
Sie haben noch Rückfragen?
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei der Gemeinde Havixbeck bei Frau Brodkorb oder Frau Seidel.
Frau Brodkorb erreichen Sie unter
der Tel.Nr. 33-160 oder unter [email protected].
Frau Seidel erreichen Sie unter
der Tel. Nr. 33-114 oder unter [email protected]
Sie haben Interesse und möchten unsere neue Schiedsperson werden?
Bei Interesse senden Sie Ihre Unterlagen bitte per E-Mail bis zum 01.12.2025 (einschließlich) an [email protected]
oder postalisch an:
Gemeinde Havixbeck
z.H. Frau Brodkorb (persönlich)
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck