Grundlagen für die Innenstadtentwicklung und die Hafenpromenade sind rechtsk...
Der Stadtrat Romanshorn setzt einen weiteren Teil des revidierten
Rahmennutzungsplans mit Baureglement und Zonenplan auf den 1. November 2025 in
Kraft. Nach rechtskräftig abgewiesenen Beschwerden des Thurgauer
Verwaltungsgerichts kann Romanshorn ihre raumplanerischen Ziele
weiterverfolgen. Das Gericht bestätigte zentrale Elemente der städtischen
Planung und stärkt die Gemeindeautonomie.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.