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Grundlagen für die Innenstadtentwicklung und die Hafenpromenade sind rechtsk...

Der Stadtrat Romanshorn setzt einen weiteren Teil des revidierten Rahmennutzungsplans mit Baureglement und Zonenplan auf den 1. November 2025 in Kraft. Nach rechtskräftig abgewiesenen Beschwerden des Thurgauer Verwaltungsgerichts kann Romanshorn ihre raumplanerischen Ziele weiterverfolgen. Das Gericht bestätigte zentrale Elemente der städtischen Planung und stärkt die Gemeindeautonomie. Zum vollständigen Artikel
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