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Winterdienst auf Gehwegen

Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Battenberg (Eder) obliegt dem Grundstückseigentümer oder Besitzer die Verpflichtung zur Durchführung der Schneeräumung und zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf den Gehwegen und Überwegen vor den Grundstücken. Das gleiche gilt für die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang.

Für Straßen mit einseitigem Gehweg gilt folgende Regelung:
In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.

Wir bitten aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht um Beachtung.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Battenberg (Eder) - Aktuelle Informationen veröffentlicht.