Vogelgrippe: Tote oder auffällige Vögel nicht anfassen!
Wie Sie wissen ist in im Alb-Donau-Kreis in der vergangenen Woche die Vogelgrippe/Geflügelpest ausgebrochen. Das Risiko einer Infektion für den Menschen ist gering. Allerdings ist es sehr wichtig, eine mögliche Verschleppung des Virus in Geflügelbestände zu verhindern.
Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, oder tote Wildvögel sollen daher von Privatpersonen nicht angefasst oder mitgenommen werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.
Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, melden Sie uns das Tier bitte unter Angabe des Fundorts. Notieren Sie sich die genaue Lage des Fundortes und die Art des Vogels, machen Sie bei Be-darf Fotos.
Sollten Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten oder am Wochenende einen toten Wildvogel oder gleich mehrere Vögel finden, informieren Sie bitte stattdessen die Leitstelle über die Notrufnummer 112. Handelt es sich um mehrere tote Vögel an ei-nem Ort, sind auch Meldungen von anderen Vogelarten wie Tauben oder Singvögeln relevant.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltung sammeln das Tier ein und stimmen sich mit dem Veterinäramt zum weiteren Vorgehen ab.
Vielen Dank für Ihre Umsicht und Ihre Mithilfe!