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Wichtige Information zu Überweisungen

Neue VOP-Richtlinie erfordert Namensabgleich

Im Rahmen der neuen VOP-Richtlinie (Verification of Payee) sind Banken ab sofort verpflichtet, bei Überweisungen den angegebenen Zahlungsempfänger mit der zugehörigen IBAN abzugleichen.

Was bedeutet das für Sie?
Sollte der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers nicht exakt mit dem bei uns hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmen, könnte Ihre Zahlung an die Stadt Volkmarsen zukünftig fehlschlagen oder zurückgebucht werden.

Ihre Handlungsempfehlung:
Um einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten, stellen Sie bitte sicher, dass bei all Ihren Überweisungen an die Stadt Volkmarsen als Zahlungsempfänger ausschließlich eine der folgenden drei Optionen verwendet wird:
• Magistrat der Stadt Volkmarsen
• Stadt Volkmarsen
• Stadtkasse Volkmarsen

Bitte überprüfen Sie umgehend Ihre bestehenden Daueraufträge und passen Sie diese bei Bedarf an eine der oben genannten Schreibweisen an. Bei zukünftigen einmaligen Zahlungen verwenden Sie bitte ebenfalls eine dieser Optionen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Volkmarsen veröffentlicht.