Vogelgrippe - Massnahmen im Beobachtungsgebiet
Die Vogelgrippe hat die Schweiz erreicht. Es ist wichtig, Hausgeflügel vor einer Ansteckung zu schützen. Das grösste Ansteckungsrisiko ist der direkte Kontakt zu Wasservögeln. Daher gelten für Geflügelhaltungen, die im Kontroll- oder, Beobachtungsgebiet liegen, gesetzlich verpflichtende Massnahmen.
Die Gemeinde Täuffelen-Gerolfingen liegt im Beobachtungsgebiet.
Alle Halterinnen und Halter von Vögeln im Beobachtungsgebiet müssen folgende Symptome bei den Vögeln einer Tierärztin / einem Tierarzt melden wenn:
- ausgeprägte respiratorische Symptome (Atemnot, Schnupfen und Husten)
- einen Rückgang der Legeleistung
- eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme
- gehäufte Todesfälle
Für Tierhalterinnen und Tierhaltern von mehr als 50 Tieren gelten weitere Massnahmen.
Weitere Informationen finde Sie in der angefügten Allgemeinverfügung oder unter: https://www.weu.be.ch/de/start/themen/veterinaerwesen/tierseuchen/vogelgrippe/kontroll-beobachtungsgebiete.html