11. Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen notverkündet

Die Landesregierung hat am 15. September 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 16. September 2021.

Insbesondere folgende Regelungsinhalte sind umfasst:

o Einführung der neuen Indikatoren Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung der Intensivbetten (AIB) für die Ermittlung der geltenden neuen Basis-, Warn- und Alarmstufe der Schutzmaßnahmen.
o Einführung von Ausnahmetatbeständen für die in der Warn- und Alarmstufe geltenden Einschränkungen für Personen unter 18 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
o Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen werden in der Warn- und Alarmstufe beschränkt.

Eine Zusammenfassung der Änderungen und Regelungen für die einzelnen Bereiche haben wir Ihnen in der pdf-Datei im Anhang beigefügt.

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