Abänderungsanträge für die a.o. Gemeindeversammlung

Innerhalb der Frist bis 10. November 2025 sind 11 Abänderungsanträge eingereicht worden, wobei die Abänderungsanträge Nr. 2, 3, 4, 5, 10 und 11 alle das gleiche Anliegen bei der Sondernutzungszone SNf enthalten.

Im Sinne von Art. 20 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, NG 611.1) werden mittels einer Publikation im Nidwaldner Amtsblatt vom 18. November 2025 die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über den Eingang der Abänderungsanträge orientiert, da insbesondere der Abänderungsantrag Nr. 8 viele Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Zonen W11a, W11b und W11c betreffen.

🌍:https://www.beckenried.ch/aktuellesinformationen/2640763

Gemeinderat Beckenried

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Beckenried veröffentlicht.