Landratswahlen vom 8. März 2026, Informationen

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Am Sonntag, 8. März 2026 finden neben den Regierungsratswahlen auch die Landratswahlen für die Amtsdauer 2026 bis 2030 statt. Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren.

Gerne informieren wir Sie über die wichtigsten Termine und stellen Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung:

Gesetzliche Grundlagen:
Massgebend für die Wahl sind das Gesetz über die Verhältniswahl des Landrates (Proporzgesetz, NG 132.1), die Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Verhältniswahl des Landrates (Proporzverordnung; NG 132.11) und das Wahl- und Abstimmungsgesetz (WAG; NG 132.2).

Gemäss Regierungsratsbeschluss vom 18. März 2025 über die Zahl der in jeder politischen Gemeinde zu wählenden Mitglieder des Landrates sind in der Gemeinde Beckenried 5 Landratsmitglieder zu wählen.

Einreichung Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge für die Landratsmitglieder der Gemeinde Beckenried sind bis spätestens Montag, 5. Januar 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Beckenried, Dienstleistungszentrum Oeliweg 4, Beckenried, eingereicht sein (Art. 3 Abs 4 Proporzgesetz).

Achtung: Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei eingetroffen sein. Der Empfang beim Dienstleistungszentrum ist wie üblich bis
12.00 Uhr besetzt.

Wir empfehlen Ihnen, die Wahlvorschläge bei uns persönlich vorbeizubringen, damit wir keine Probleme mit dem Einreichungstermin haben (Poststempel gilt nicht).

Unterzeichnung Wahlvorschläge:
Gemäss Art. 8 Abs. 1 des Proporzgesetzes haben mindestens 5 Aktivbürgerinnen oder Aktivbürger die Wahlvorschläge zu unterzeichnen.

Rückzug Wahlvorschläge:
Eingereichte Wahlvorschläge können nicht zurückgezogen werden (Art. 5 Abs. 2 Proporzgesetz). Jede vorgeschlagene Person muss auf dem Wahlvorschlag schriftlich mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie eine allfällige Wahl annimmt.

Wahlprospekte:
Für die Gestaltung der Wahlprospekte verweisen wir auf die Weisungen über Form und Umfang von Wahlprospekten vom 29. September 2009. Die Wahlprospekte müssen bis Freitag, 23. Januar 2026 der Stiftung Weidli in Stans abgeliefert werden.

🌍:https://www.beckenried.ch/aktuellesinformationen/2636371

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Beckenried veröffentlicht.