Gemeinderatswahlen vom 3. Mai 2026, Informationen
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Am Sonntag, 3. Mai 2026 finden die Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat für die Amtsdauer 2026 bis 2030 und gleichzeitig die Wahl für das Gemeindepräsidium sowie Gemeindevizepräsidium für die Amtsdauer 2026 bis 2028 statt. Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren. Gerne informieren wir Sie über die wichtigsten Termine und stellen Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung:
Publikation Wahlanordnung:
Die Wahlanordnung wird im Nidwaldner Amtsblatt von Dienstag, 10. Februar 2026 publiziert (§14 Ziff. 1 Urnenabstimmungsverordnung, UAV; NG 133.12).
Einreichung Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sowie für das Gemeindepräsidium und Gemeindevizepräsidium müssen bis spätestens Montag, 16. März 2026,
12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Beckenried, Dienstleistungszentrum Oeliweg 4, Beckenried, eingereicht sein.
Achtung: Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei eingetroffen sein. Der Empfang beim Dienstleistungszentrum ist wie immer bis 12.00 Uhr besetzt.
Wir empfehlen Ihnen, die Wahlvorschläge bei uns persönlich vorbeizubringen, damit wir keine Probleme mit dem Einreichungstermin haben (Poststempel gilt nicht).
Wahlvorschläge, die verspätet eingereicht werden, fallen ausser Betracht (Art. 62 Abs. 2 Wahl und Abstimmungsgesetz, WAG; NG 132.2).
Unterzeichnung Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Aktivbürgerinnen und Aktivbürgern (stimmberechtigte Personen) unterzeichnet sein. Jede Aktivbürgerin und Aktivbürger darf pro Wahl nur einen Wahlvorschlag mitunterzeichnen; die Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden. Die Unterschrift auf weiteren Wahlvorschlägen ist ungültig (Art. 60 Abs. 2 WAG).
Rückzug Wahlvorschläge:
Eingereichte Wahlvorschläge können nach ihrer Veröffentlichung nicht mehr zurückgezogen werden (Art. 62 Abs. 3 WAG). Die Wahlvorschläge werden im Nidwaldner Amtsblatt von Dienstag, 17. März 2026 veröffentlicht.
Jede vorgeschlagene Person muss auf dem Wahlvorschlag schriftlich mit ihrer Unterschrift bestätigten, dass sie eine allfällige Wahl annimmt. Personen, die nicht dem Amtszwang unterstehen, werden bei fehlender Bestätigung nicht auf den Wahlzettel genommen
(Art. 63 WAG).
Finanzkommission und Verwaltungskommission Gemeindewerk, Schulkommission
Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission und der Verwaltungskommission Gemeindewerk für die Amtsdauer 2026 bis 2030 findet an der Frühlingsgemeindeversammlung von Freitag, 29. Mai 2026 statt.
Die Schulkomission wird zusammen mit den anderen Kommissionen durch den Gemeinderat gewählt. Diese Wahlen finden an der Gemeinderatssitzung Ende Juni/anfangs Juli 2026 statt.
🌍:https://www.beckenried.ch/aktuellesinformationen/2636395