Öffentliche Auflage der Revision Ortsplanung Gerlafingen

Gestützt auf §15 sowie §68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 legt der Gemeinderat die nachfolgend aufgeführten Dokumente während 30 Tagen öffentlich auf:
> Bauzonen- und Gesamtplan (1:2000)
> Erschliessungs- und Baulinienplan (Gesamtplan 1:2000)
> Erschliessungs- und Baulinienplan (südlicher Dorfteil 1:1000)
> Erschliessungs- und Baulinienplan (nördlicher und östlicher Dorfteil 1:1000)
> Netzplan mit Strassenkategorien (1:2000)
> Zonenreglement (inkl. Tabelle Baumasse)
> Aufhebung und Weiterbestand von Nutzungsplänen (Anhang 4 zum Zonenreglement)

Orientierend können zudem eingesehen werden:
(gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden)

> Baureglement inkl. Anhang (das Baureglement wird durch die Gemeindeversammlung verabschiedet)
> Raumplanungsbericht (Hauptbericht mit Änderungen in der Nutzungsplanung)
> Raumplanungsbericht (Grundlagenteil)
> Synopse Zonenreglement
> Räumliches Leitbild 2017
> Plan Naturinventar 2019
> Tabelle Naturinventar 2019
> Kurzbeschrieb Objekte Naturinventar 2019
> Naturkonzept 2019
> Fassungsvermögen / Stand der Bebauung Stand: Zonenplan gültig bis und mit RRB Nr. 798 vom 3. Mai 2016
> Fassungsvermögen / Stand der Bebauung Stand: Entwurf Zonenplan
> Planungsmehrwertausgleichsreglement 2019
> Tabelle zur geschätzten Mehrwertabgaben (Ziff. 4.14.4 Raumplanungsbericht)
> Mitwirkungsbericht
> Waldfeststellungspläne (3 Detailpläne, 1:1000)

Auflagefrist:
20. September bis 19. Oktober 2021
während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten, Anmeldepflicht (siehe unten)

Auflageort:
Bauverwaltung Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen

Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Einsprachen sind zu richten an:
Gemeinderat Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen

Hinweis zur Besichtigung der Akten im Kontext der Corona-Pandemie:
Die Auflageakten können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Gerlafingen besichtigt werden. Es gelten die jeweils aktuellen Schutzmassnahmen. Damit diese vor Ort eingehalten werden können, bitten wir Sie vorgängig um telefonische Anmeldung beim Sekretariat der Bauverwaltung (Telefon: 032 674 44 66).

Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:
Ab Beginn der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.

Hinweise zu den kantonalen Plänen:
Der Gemeinderat legt für den Kanton die Waldfeststellungspläne als orientierende Grundlage auf. Die Kantonalen Erschliessungspläne werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgelegt.

Einwohnergemeinde Gerlafingen
Gemeinderat

zu den Dokumenten: https://www.gerlafingen.ch/aktuellesinformationen/1344847

This post was posted in Gemeinde-Infos Gerlafingen group.