Tierseuchenbekämpfung – Informationen zum Geflügelpestgeschehen

Am 30.10.2025 ist ein erster Nachweis des Geflügelpestvirus in einem Wildvogel in Baden-Württemberg erfolgt, einige weitere Verdachtsfälle bestehen derzeit. Im Landkreis Esslingen wurde das Virus bislang nicht nachgewiesen.

Die aktuelle Seuchensituation rechtfertigt insbesondere den Erlass eines allgemeinen Aufstallungsgebots noch nicht. Sollte die Lage zukünftig eine Aufstallung erfordern, wird diese durch das das Veterinäramt Esslingen verfügt und veröffentlicht.

Das diesjährige Geflügelpestgeschehen betrifft insbesondere Kraniche, aber auch andere Vogelarten sind erfahrungsgemäß für die Infektion empfänglich. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Einzelfunde toter Kraniche, Wasservögel, Möwen, Rabenvögel, Reiher und Greifvögel untersuchungspflichtig. Aber auch verendete Vögel anderer Arten werden untersucht, wenn sie gehäuft vorgefunden werden.

Bei Fund eines toten Vogels einer der genannten Vogelarten wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, auf deren Gemarkung Sie den Vogel gefunden haben. Der Vogel wird dann dem Veterinäramt zur Untersuchung zur Verfügung gestellt. Für das korrekte Ausfüllen des Untersuchungsantrages wird auch der genaue Fundort (Geokoordinaten oder Standort in einer Karte) benötigt.

Die registrierten Geflügelhalter des Landkreises wurden bereits per E-Mail über die aktuelle Lage informiert.

Weitere Informationen und FAQ zur Geflügelpest finden Sie auf der Internetseite des Veterinäramtes Esslingen im Bereich Tiergesundheit.

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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.