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Vielfalt unerwünscht?

Die Novelle des NkomVG 2021 erhält Reformvorschläge, die die Teilhabe kleinerer Fraktionen benachteiligen und aus unserer Sicht die demokratische Vielfalt begrenzen und dem Wählerwillen entgegenstehen.
Als Beispiel dient hier die Änderung In § 71: „bei den Ausschüssen der Vertretung wird das Verfahren nach d’Hondt wiedereingeführt.“
Das Berechnungsverfahren nach d’Hondt verringert gegenüber dem Verfahren Hare Niemeyer z.B. die Möglichkeit für kleine Fraktionen mit weniger Mandaten in Ausschüssen Sitze mit Stimmrecht zu erhalten.
Die aktuell von der Landesregierung vorgeschlagene Reform des NKomVG geht zu Lasten kleinerer Parteien und der demokratischen Vielfalt und Teilhabe in den Parlamenten und seinen Gremien.
Es ist wohl kein Zufall, dass gerade nach der Kommunalwahl in Niedersachsen noch im Oktober 2021 die Novelle im Landtag beschlossen werden soll, denn die neue Legislaturperiode in den kommunalen Gremien beginnt am 1. November 2021.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Die aktuelle Reform zielt auf eine Festigung der politischen Teilhabe großer Parteien und Fraktionen ab und benachteiligt die politische Vielfalt in den Parlamenten und beschränkt kleinere Parteien und Fraktionen in ihrer politischen Arbeit.
Wer politischen Diskurs, Vielfalt und Debattenkultur nicht scheut, benötigt keine solche Reform.

Dr. med. Thomas Carl Stiller
Fraktionsvorsitzender der FDP KT Fraktion