Hinweise zu Schmuck auf Urnenwahl-Gemeinschaftsbaumgräber
In letzter Zeit wird mit Bedauern festgestellt, dass sich das Ablegen von dauerhaften Grabschmuck wie z.B. Engel, Laternen etc. häuft. Wir bitten Sie höflich, diese Gegenstände auf dem Grabfeld zu entfernen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, behalten wir uns vor, diese Art von Grabschmuck zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Dinge zur Abholung drei Monate auf. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die aktuell geltende Satzung:
§20 (4)
Blumen, Kränze, Schalen etc., die außerhalb der Grabbeete abgelegt werden, können von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden. Für die nachfolgenden Grabarten stehen folgende Ablageflächen zur Verfügung:
• Urnenwahl-Gemeinschaftsbaumgräber mit Grabstein
--> in Staudenpflanzung um liegenden Grabstein
• Urnenwahl-Gemeinschaftsbaumgräber
--> zwischen Baumstamm und Namenstafel
Verwelkte Blumengebinde können bei diesen Gemeinschaftsgräbern auch von anderen Grabnutzern und von mit der Pflege der Friedhofsanlagen beauftragten Personen abgeräumt werden. Dauerhafter Grabschmuck und dauerhafte Bepflanzung sind bei diesen Grabarten (UG und UB) nicht gestattet.