Anpassung der Wasser- und Abwassergebühr – Einführung einer Grundgebühr
#kurzerklärt: Warum eine Grundgebühr?
Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung verursachen hohe Fixkosten, da das gesamte Netz (Wasserleitungen, Hausanschlüsse, Kanäle und Kläranlage) rund um die Uhr funktionstüchtig sein muss und dies unabhängig vom Verbrauch. Die Grundgebühr verteilt diese festen Kosten fairer auf alle Anschlüsse und sichert ihre langfristige Finanzierung. Im Gegenzug sinken die Verbrauchsgebühren, da diese (teilweise) durch die Grundgebühr gedeckt sind.
Die Grundgebühr ist eine feste, monatliche Gebühr, die unabhängig vom Verbrauch anfällt. Für den Versorger steigt die Planungssicherheit, da ein größerer Teil der Einnahmen nicht vom Verbrauch abhängig ist. Damit die Verbrauchspreise nicht noch höher ansteigen, hat sich Neckartenzlingen dazu entschieden ab dem 01.01.2026 eine Grundgebühr im Wasser und Abwasser einzuführen.
Dies ist die erste Erhöhung seit 2014, bisherige Defizite hat die Kommune getragen. Dies ist auf Grund der Finanzsituation nicht mehr möglich.
Die neuen Gebühren sind als pdf-Datei angehängt.