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Betreuungsangebot für Familien aus VS

Bad Dürrheim erweitert sein Betreuungsangebot für Familien aus Villingen-Schwenningen

Hat eine Stadt freie Kindergartenplätze, war es bisher schon üblich, dass sie von Kindern aus benachbarten Orten belegt werden konnten. In Baden-Württemberg ist sogar der interkommunale Kostenausgleich dafür geregelt, wobei die Höhe des Entgelts, welches die Nachbargemeinde zu zahlen hat, von der Betreuungsform und der Dauer der Betreuung abhängt.

In Bad Dürrheim gibt es aktuell freie Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen, daher hat die Kurstadt offiziell der Stadt Villingen-Schwenningen angeboten, bis zu 20 Betreuungsplätze für Kindergartenkinder (Ü3) und Kleinkinder (U3) zur Verfügung zu stellen. Schon jetzt besuchen 15 Kinder aus Villingen-Schwenningen eine der Bad Dürrheimer Einrichtungen, davon elf im Ü3-Bereich. Weitere Familien haben ihren Betreuungsbedarf signalisiert.

Wie Fachbereichsleiter Markus Stein dem Bad Dürrheimer Gemeinderat erläuterte, sind die regulären Verrechnungssätze des interkommunalen Kostenausgleichs nicht kostendeckend. Der neu abgeschlossene Kooperationsvertrag zwischen den beiden Kommunen schafft hier Abhilfe. Er ermöglicht Bad Dürrheim eine nahezu doppelte Vergütung im Vergleich zu den bisherigen Sätzen und sorgt für eine verlässliche Refinanzierung der angebotenen Plätze. Die zusätzlichen Kinder werden in den bestehenden Gruppenstrukturen der städtischen Kitas Stadtkäfer (Kernstadt) und Funkelstein (Hochemmingen) aufgenommen. Eine gesonderte Gruppe wird nicht eingerichtet, somit muss auch kein zusätzliches Personal eingestellt werden.

Villingen-Schwenningen vermittelt interessierte Familien direkt an die Stadt Bad Dürrheim. Sobald freie Plätze vorhanden sind, erhalten die Eltern ein Angebot und schließen anschließend einen Betreuungsvertrag unmittelbar mit der jeweiligen Einrichtung ab.

Für die elf Kindergartenkinder mit verlängerter Öffnungszeit würde Villingen-Schwenningen nach dem regulären interkommunalen Kostenausgleich 2.822 Euro pro Kind und Jahr zahlen. Der Kooperationsvertrag sieht hingegen 5.700 Euro pro Kind und Jahr vor. Das entspricht Mehreinnahmen durch die Kooperation von rund 31.658 Euro jährlich. Bei den vier U3-Kindern erhöht sich der Vergütungssatz von 924 Euro auf 5.500 Euro pro Kind und Jahr, ein Plus von insgesamt 18.304 Euro. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 1. November in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Sollte eine Familie aus Villingen-Schwenningen wegziehen, erfolgt die Abrechnung mit der neuen Wohnortgemeinde auf Basis des interkommunalen Kostenausgleichs. Darüber hinaus kann Villingen-Schwenningen sogenannte Freihalteplätze für kurzfristige Bedarfe erwerben.

Während Bad Dürrheim derzeit sowohl im Kindergarten- als auch im Krippenbereich über freie Plätze verfügt, herrscht in Villingen-Schwenningen ein hoher Bedarf. Der Vertrag stellt daher sicher, dass insbesondere jenen Familien, bei denen eine Klage auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes droht oder bereits anhängig ist, „zeitnah“ ein Angebot unterbreitet wird. Die Eltern aus Villingen-Schwenningen zahlen die in Bad Dürrheim üblichen Elternbeiträge.

HINWEIS:
Den Artikel mit Bild von der Kindertagesstätte Stadtkäfer (Haus I) finden Sie hier:
https://www.bad-duerrheim.info/de/Aktuelles/Stadtnachrichten/Stadtnachricht?view=publish&item=article&id=3741

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung Bad Dürrheim veröffentlicht.