Collagebild 1

Aufstallungspflicht entlang des Neckars

Aufgrund weiterer Nachweise des Geflügelpestvirus bei Wildgänsen hat das Landratsamt Esslingen eine Aufstallungspflicht für Geflügel in einer Zone von 500 Metern beiderseits des Neckars erlassen. In diesem Gebiet muss Geflügel für einige Wochen in Ställen gehalten werden.

Die komplette Pressemitteilung ist als pdf-Datei angehängt.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.
[#<Card::Document id: 87323>]