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Änderung der Hebesatzsatzung

Auf Grund Wegen der schwierigen Haushaltslage und stark gesunkenen Steuereinnahmen muss die Gemeinde Neckartenzlingen ihre wichtigsten Einnahmequellen – die Grund- und Gewerbesteuer – erhöhen. Nur die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer bringen dabei nennenswerte zusätzliche Einnahmen.

Grundsteuer B:
Der Hebesatz soll von 195 % auf 295 % steigen. Das bringt rund 415.000 € mehr in die Gemeindekasse. Seit 2011 wurde dieser Satz nicht mehr erhöht. Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet das etwa 153 € mehr pro Jahr, für die Hälfte der Haushalte sogar nur rund 86 €.

Gewerbesteuer:
Der Hebesatz soll von 350 % auf 380 % steigen – das entspricht rund 10 % mehr. Die letzte Erhöhung war 1997. Im Landkreis Esslingen liegt der Durchschnitt bei 375 %, viele Gemeinden gehen inzwischen ebenfalls auf 380 %. Durch die Erhöhung erwartet die Gemeinde etwa 101.000 € zusätzliche Einnahmen, obwohl die Gewerbesteuer zuletzt stark eingebrochen ist. Für viele Unternehmen bleibt die Belastung trotzdem gleich, weil Gewerbesteuer bis zu einem Satz von 400 % mit der Einkommensteuer verrechnet werden kann.

Der Gemeinderat hat der neuen Satzung für das Jahr 2026 mehrheitlich zugestimmt.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Neckartenzlingen veröffentlicht.