Kein Silvesterfeuerwerk im Altdorf Bovenden
Auch in diesem Jahr wird es wegen der mit älteren Fachwerkhäusern und der unterschiedlichsten Nutzung versehenen sehr engen Bebauung des Altdorfes des Ortsteiles Bovenden ein Abbrennverbot für Silvesterfeuerwerk geben.
Die Verwaltung hat am 27.11.2025 eine „Allgemeine Anordnung“ für den 31.12.2025 und 01.01.2026 erlassen.
Dieses Verbot ist räumlich begrenzt
a) auf die gesamte Tunnelabdeckelung Bahn/B 3,
b) den Friedhof sowie
c) auf einen Umkreis von 50 m der folgenden Straßen:
An der unteren Mühle (zwischen Untere Straße und Schinderkuhlenweg), Auf dem Plane, Auf dem Thie, Breite Straße (zwischen Untere Straße und Abdeckung B3/Bahn), Burgstraße, Feldtorweg (zwischen Maschweg und Abdeckung B3/Bahn), Im Bache, Im Winkel, Kirchgasse, Maschweg (bis Einmündung Im Winkel inkl. Kreuzungsbereich), Obere Gasse, Schinderkuhlenweg, Untere Gasse, Untere Straße, Vor dem Tore (zwischen Untere Straße und Schinderkuhlenweg), Zehntenstraße.
An den übrigen Tagen besteht das Verbot bereits aufgrund des § 23 Abs. 1 1. SprengV.
Informationen hierzu gibt es auch im Mitteilungsblatt „Bovenden aktuell“ und im Internet-Auftritt der Gemeinde (www.bovenden.de)