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Neuerungen bei der Schutzraumbaupflicht

Bausekretariat, 19. Dezember 2025 - Angesichts der veränderten globalen Sicherheitslage will der Bund die bestehende Schutzbauinfrastruktur erhalten und hat Änderungen bei der Zivilschutzverordnung beschlossen. Diese gelten für alle Baugesuche, die ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2026 gelten für den baulichen Zivilschutz von Bundesrechts wegen folgende Neuerungen: Ausdehnung der Schutzraumbaupflicht und Ersatzbeitragspflicht auf Erweiterungs- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen, die zu zusätzlicher Wohnfläche führen, gelten als Neubauten und lösen eine Schutzraumbaupflicht oder Ersatzbeitragspflicht aus.   Erhöhung der Ersatzbeiträge Um die gestiegenen Kosten für den Schutzraumbau besser abzudecken, werden die Ersatzbeiträge von bisher 800 Franken auf neu 1400 Franken pro Schutzplatz erhöht.    Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Weesen veröffentlicht.