Hinweis zum Abbrennen von Feuerwerk an Silvester

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels weist der Landkreis Diepholz darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Niedersachsen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zulässig ist. Grundlage hierfür ist die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).

Demnach ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Baudenkmalen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten. Zu diesen zählen insbesondere reetgedeckte Häuser.

Zum Schutz dieser Gebäude werden folgende Mindestabstände empfohlen:

• Reetgedeckte Gebäude: mindestens 200 Meter
• Baudenkmale und besonders schützenswerte Gebäude: mindestens 100 Meter

Reetdächer stellen aufgrund ihres Baumaterials eine erhebliche Brandgefahr dar. Auch historische Gebäude und Denkmäler sind besonders schutzbedürftig und können durch Feuerwerkskörper dauerhaft beschädigt oder zerstört werden.

Der Landkreis bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die genannten Abstandsregelungen an Silvester unbedingt einzuhalten und verantwortungsvoll mit Feuerwerk umzugehen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Mit der Beachtung dieser Regelungen leisten alle einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren Jahreswechsel sowie zum Schutz von Menschen, Sachwerten und dem kulturellen Erbe unserer Region.

Darüber hinaus wird der Landkreis am 31.12.2025 ein kurzes „Reel“ mit Hinweisen zur „Nutzung von Böllern“ auf der Social Media Plattform „Instagram“ veröffentlichen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Das Rathaus informiert! veröffentlicht.