Öffentliche Bekanntmachung - Festsetzung der Grundsteuer

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026!

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 und § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. 965), in der zur Zeit geltenden Fassung, wird hiermit die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die Grundstücke (Grundsteuer A und/oder B) festgesetzt.

Die Steuerschuldner entrichten bitte die Grundsteuer ohne besondere Aufforderung weiterhin bei Fälligkeit und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten vor dieser öffentlichen Bekanntmachung erteilten Bescheid über Grundbesitzabgaben ergeben, an die Gemeinde Bovenden.

Die Grundsteuer wird bei Steuerschuldnern, die der Gemeindekasse Bovenden widerruflich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, abgebucht.

Diejenigen Steuerschuldner, die der Gemeindekasse Bovenden kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, entrichten die Grundsteuer bitte unter Angabe der Finanzadresse.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekannt-machung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Flecken Bovenden veröffentlicht.
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