Öffentliche Bekanntmachung - Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Kalenderjahr 2026!

Gemäß § 14 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der zur Zeit geltenden Fassung werden hiermit die Straßenreinigungsgebühren für den Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr) 2026 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Ein Bescheid wird nicht erteilt.

Gebührenpflichtige entrichten bitte die Straßenreinigungsgebühren ohne besondere Aufforderung weiterhin bei Fälligkeit und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten vor dieser öffentlichen Bekanntmachung erteilten Bescheid über Grundbesitzabgaben ergeben, an die Gemeinde Bovenden.

Die Straßenreinigungsgebühren werden bei Gebührenpflichtigen, die der Gemeindekasse Bovenden widerruflich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, abgebucht.

Gebührenpflichtige, die der Gemeindekasse Bovenden kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, entrichten die Straßenreinigungsgebühren bitte unter Angabe der Finanzadresse.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekannt-
machung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.


Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Flecken Bovenden veröffentlicht.
[#<Card::Document id: 88250>]