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Jahresabschluss d. St. Marsberg z. 31.12.20 schließt m. e. Jahresüberschuss ab

06. Oktober 2021
Jahresabschluss der Stadt Marsberg zum 31.12.2020 schließt mit einem Jahresüberschuss ab
Pressemitteilung der Stadtverwaltung

Der Rat der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 05.10.2021 den Jahresabschluss zum 31.12.2020 festgestellt.

Das Haushaltsjahr 2020 war geprägt durch die globale Corona-Pandemie und war damit ein außergewöhnliches Jahr. Die Corona-Krise hat nicht nur das persönliche Leben durch Abstandsregelungen, Maskenpflicht und sich stetig wechselnden Regelungen bestimmt, sondern auch die Betriebe, Privatpersonen und die Stadt Marsberg finanziell sehr belastet. Die staatlichen Maßnahmen, insbesondere die Zeiten im Lockdown, haben zu massiven Einschränkungen bis hin zu vorrübergehenden Betriebsschließungen beispielsweise im städtischen Hallenbad und in der Bücherei geführt.

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie schlagen in vielen verschiedenen Bereichen zu Buche. Die Bandbreite erstreckt sich beispielsweise von den Beschaffungskosten für Hygieneartikel, über ausgefallene Benutzungsgebühren bis hin zu wegbrechenden Steuererträgen.

Positiv zu bewerten ist die finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder zur Abmilderung der Corona-Belastungen. Mit Bescheid vom 23. September 2020 wurde der Stadt Marsberg für 2020 eine Zahlung in Höhe von 1.233.024,00 € aus dem Gesetz zur Gewährung von Sonderhilfen an die am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden (Sonderhilfengesetz Stärkungspakt) ausgezahlt. Des Weiteren wurde der Stadt Marsberg mit Bescheid vom 09. Dezember 2020 eine Gewerbesteuerausgleichszuweisung in Höhe von 1.667.375,00 € gewährt, um den Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Folge der Corona-Pandemie auszugleichen. Beide Beträge haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Stadt Marsberg trotz der Pandemiebelastungen das vorgelegte Haushaltsergebnis erzielen konnte.

Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Marsberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.337.911,83 € ab, welcher der Ausgleichsrücklage in voller Höhe zugeführt wird. Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz ein gesonderter Posten des Eigenkapitals. Sie übernimmt im Rahmen des Haushaltsausgleichs eine Pufferfunktion für Schwankungen der Jahresergebnisse, indem sie zum Ausgleich von Fehlbeträgen eingesetzt werden kann. Dabei gilt ein Haushaltsplan dann noch als (fiktiv) ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden kann.

Aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen hat die Stadt Marsberg inkl. der Sonderhilfe anlässlich der Corona-Pandemie in den Jahren 2012 bis 2020 insgesamt 8.556.340,39 € erhalten und diese Beträge haben maßgeblich zur Sanierung der Finanzen in Marsberg beigetragen.

Für das laufende Haushaltsjahr 2021 wurden der Stadt Marsberg keine weiteren Konsolidierungsmittel in Aussicht gestellt, in 2021 muss die Stadt Marsberg erstmalig ohne finanzielle Unterstützung den Haushaltsausgleich erreichen.

Quelle:
Stadtverwaltung Marsberg

https://newsletter.marsberg.com/message/fdf81ea7827939059ef87375903e995f-df644777a316219749d50b62992fc0fc

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe westheim+ veröffentlicht.