Wahlvorschlag Vizeammann Amtsperiode 2022-2025

Anlässlich des ersten Wahlgangs vom 26. September 2021 wurde als Vizeammann niemand gewählt. Es kommt daher zu einem zweiten Wahlgang.

Im zweiten Wahlgang ist als Vizeammann nur wählbar, wer als gewähltes Gemeinderatsmitglied innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, das heisst bis Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Absatz 1 GPR; siehe Publikation vom 30. September 2021:

Für die Wahl Vizeammann für die Amtsperiode 2022-2025 wurde folgender Kandidat fristgerecht angemeldet:
- Fricker Matthias, 1976, von Frick AG, Panoramaweg 2b, Die Mitte, neu als Vizeammann

Die Zahl der Kandidierenden entspricht somit der Anzahl der zu besetzenden Sitze. Deshalb wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Sarmenstorf zu unterzeichnen und dem Gemeinderat innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis spätestens Dienstag, 12. Oktober 2021, 12 Uhr, einzureichen. Das Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Sarmenstorf, 6. Oktober 2021
Gemeinderat

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