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Die EU bedeutet Fremdherrschaft statt Partnerschaft

Zur Replik von Ständerätin Andrea
Gmür-Schönenberger zum Brief aus
dem Nationalrat von Franz Grüter, WB
vom 23. Dezember.
Wer vom sogenannten Paket «Bilaterale III» spricht, beginnt bereits mit einer
Unwahrheit. Dieses Vertragswerk ist
nicht bilateral. Bilateral würde Gleichberechtigung bedeuten. Genau diese
fehlt hier vollständig.
Was uns der Bundesrat zusammen
mit der EU vorlegt, ist ein einseitiger
Unterwerfungsvertrag. Die EU bestimmt künftig, welche Regeln gelten.
Die Schweiz soll diese automatisch
übernehmen. Lehnen wir neue EU-Vorschriften ab, drohen Sanktionen. Das
ist kein Aushandeln auf Augenhöhe,
das ist Fremdbestimmung.
In einem echten bilateralen Verhältnis entscheiden beide Seiten
selbst. In diesem Vertrag entscheidet
eine Seite, nämlich die EU. Sie setzt
das Recht, sie entwickelt es weiter und
sie kontrolliert dessen Auslegung. Die
Schweiz darf zahlen, umsetzen und
gehorchen. Wer das trotzdem bilateral
nennt, beschönigt bewusst die Realität.
Immer wieder wird versucht, diesen
EU-Unterwerfungsvertrag mit dem Abkommen mit den USA gleichzusetzen.
Dieser Vergleich ist falsch. Das Abkommen mit den USA ist ein klassisches
Handelsabkommen zwischen zwei souveränen Staaten. Es enthält keine automatische Rechtsübernahme, keine Unterstellung unter fremde Gerichte und
keinen institutionellen Mechanismus,
der die Schweiz dauerhaft bindet. Genau deshalb ist es keine Fremdbestimmung und kein Souveränitätsverlust,
wenn wir mit den USA ein Handelsabkommen abschliessen.
Besonders problematisch ist die
vorgesehene dynamische Rechtsübernahme. Damit verliert das Volk schrittweise sein Mitspracherecht. Neue
EU-Regeln sollen automatisch gelten,
ohne dass die Schweizer Stimmberechtigten darüber entscheiden können. Die
direkte Demokratie wird nicht offen abgeschafft, sondern leise ausgehöhlt.
Auch die Rolle fremder Gerichte
zeigt, wie unausgewogen dieses Vertragswerk ist. Bei Streitigkeiten entscheidet am Ende ein Gericht, das die
Interessen der EU vertritt. Die Schweiz
unterstellt sich damit faktisch einer
fremden Rechtsordnung. Ein souveräner Staat handelt so nicht.
Es ist daher kein Zufall, dass Kritiker wie Franz Grüter von einem Kolonialvertrag sprechen. Kolonialismus
beginnt nicht mit Fahnen und fremden
Gouverneuren. Er beginnt dort, wo ein
Land seine Regeln nicht mehr selbst
festlegt.
Wer dieses Abkommen ablehnt,
ist nicht gegen Europa. Er ist für
die Schweiz. Für Selbstbestimmung.
Für Gleichberechtigung. Für eine
Demokratie, in der das Volk das letzte Wort behält und genau dafür sollte
sich eine Luzerner Ständerätin auch
einsetzen!
Dieses Vertragswerk verdient einen
ehrlichen Namen. Es ist kein bilaterales Abkommen. Es ist ein EU-Unterwerfungsvertrag.
Thomas A. Hodel, Kantonsrat SVP, Schötz

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe SVP Schötz veröffentlicht.