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Streu- und Räumpflichten- Winterdienst

Aufgrund der winterlichen Witterung erinnert die Gemeinde an die Streu- und Räumpflicht aller Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anlieger. Gehwege entlang der Grundstücke sind bei Schnee und Glätte rechtzeitig zu räumen und zu streuen, damit sie sicher genutzt werden können.

Die Winterwartung ist werktags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr sicherzustellen. Zum Streuen sind abstumpfende Materialien zu verwenden; Streusalz ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Kostenloses Streugut wird in Behältern mit orangen Deckeln an verschiedenen Stellen im Ort bereitgestellt.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und danken für die Mithilfe zur Sicherheit im öffentlichen Raum!

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Rathaus veröffentlicht.